Altgeräte-Entsorgung

Kundeninformation: Entsorgung und Rückgabe von E-Geräten

Batterien und Akkus

Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Alt-Batterien und Alt-Akkus an einer zugelassenen Sammelstelle abzugeben. Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, da sie Stoffe wie Blei, Lithium, Cadmium und Quecksilber enthalten.

Städtische Wertstoff- und Recyclinghöfen sowie alle Geschäfte, die vergleichbare Produkte verkaufen, nehmen verbrauchte Batterien und Akkus kostenfrei zurück. Selbstverständlich können Sie Ihre Alt-Akkus und -Batterien auch in jeder Braun Möbel-Center Filiale abgeben.

Kleinelektrogeräte (z. B. Wasserkocher, Leuchten und Toaster)

Auch Kleinelektrogeräte müssen zu zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestellen gebracht werden. Solche Wertstoff- oder Recyclinghöfe nehmen Elektro-Altgeräte zur umwelt-/ressourcenschonenden Weiterverwertung, kostenlos an. Alternativ werden Sie Ihre Altgeräte an einer der zahlreichen Interseroh-Sammelstellen los. Dort erfolgt die Annahme von Elektro-Altgeräten mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.

Kleinelektrogeräte können Sie ebenfalls in jeder Braun Möbel-Center Filiale abgeben.

Spülmaschine, Kühlschrank und Co.

Bei der Lieferung eines Großelektrogeräts (mindestens eine Kantenlänge beträgt mehr als 25 cm) durch eine Spedition nehmen wir Ihr altes gleichartiges Großelektrogerät kostenlos zur fachgerechten Entsorgung mit.

Nur unter folgenden Voraussetzungen ist die Mitnahme des Altgerätes möglich:

  • Einbaugeräte müssen ausgebaut und frei zugänglich sein.
  • Im Altgerät dürfen keine Wasserreste verbleiben. Dies gilt auch für Zulaufschläuche oder Kleinteil-/Fremdkörperfallen.
  • Das Altgerät muss vom Strom- und Wassernetz entfernt sein.
  • Das Altgerät muss in einem transportfähigen Zustand sein und darf andere Ware, die sich im Lieferfahrzeug befindet, nicht beschädigen.
  • Kühl- und Gefriergeräte müssen vollständig abgetaut sein.

Die kostenlose Rückgabe Ihres Altgerätes ist auch bei Selbstabholung Ihrer Bestellung in einer unserer Filiale möglich.

Das Unternehmen Interseroh wurde außerdem von uns damit beauftragt, die bundesweite Rücknahme von Großelektrogeräten gemäß § 17 ElektroG durchzuführen.

Großgeräte dürfen Sie im Tausch „Alt gegen Neu“ abgeben. Kaufen Sie ein Neugerät bei Braun Möbel-Center, können Sie also ein Altgerät an einer der Rücknahmestellen zurückzugeben, solange es die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt und Sie den Kauf des Neugerätes bei der Rücknahmestelle nachweisen können z. B. durch den Kaufbeleg.

Haben Sie keinen Nachweis für Ihren Kauf ist die Rücknahmestelle nicht verpflichtet, das Altgerät anzunehmen! Ebenso kann die Annahme von Altgeräten abgelehnt werden, wenn diese aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen (vgl. § 17 Abs. 4 i.V.m. §13 Abs. 5 ElektroG).